Erste Hilfe bei Kindernotfällen

Erste Hilfe in Bildung- und Betreuungseinrichtungen

 

In den Erste-Hilfe-Kursen speziell für Kindernotfälle lernen Sie die häufigsten Gefahren- und Notfallsituationen kennen, in die Kinder geraten können. Sie erfahren dabei, welche Maßnahmen Sie dann durchführen sollten, was besonders bei Kindern zu beachten ist.

 

Für die Mitarbeiter in Kindertagesstätten/Tagesmütter gibt es nun einen Kurs zur Ersten Hilfe, der die „Erste Hilfe am Kind“ und die Ersthelferausbildung kombiniert. „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“. Dieser Kurs wird als Qualifikation für betriebliche Ersthelfer anerkannt.

Den bisherigen Kurs "Erste Hilfe am Kind" gibt es nicht mehr.

 

Durch den Kurs: „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ werden nun beide Vorschriften abgedeckt.

 

Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet sein - §26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (bisher BGG/GUV-G 948) zu erfüllen.

 

DONOMED ist von der DGUV berechtigt

"Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" durchzuführen. 

 

Ab einer Mindestteilnehmeranzahl von 12 Personen führen wir Schulungen direkt in Ihrem Haus durch.

Kostenübernahme erfolgt durch die Unfallkassen.