In den Erste-Hilfe-Kursen speziell für Kindernotfälle lernen Sie die häufigsten Gefahren- und Notfallsituationen kennen, in die Kinder geraten können. Sie erfahren dabei, welche Maßnahmen Sie dann durchführen sollten, was besonders bei Kindern zu beachten ist.
Für die Mitarbeiter in Kindertagesstätten/Tagesmütter gibt es nun einen Kurs zur Ersten Hilfe, der die „Erste Hilfe am Kind“ und die Ersthelferausbildung kombiniert. „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“. Dieser Kurs wird als Qualifikation für betriebliche Ersthelfer anerkannt.
Den bisherigen Kurs "Erste Hilfe am Kind" gibt es nicht mehr.
Durch den Kurs: „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ werden nun beide Vorschriften abgedeckt.
Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet sein - §26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (bisher BGG/GUV-G 948) zu erfüllen.
DONOMED ist von der DGUV berechtigt
"Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" durchzuführen.
Ab einer Mindestteilnehmeranzahl von 12 Personen führen wir Schulungen direkt in Ihrem Haus durch.
Kostenübernahme erfolgt durch die Unfallkassen.